ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der ebsi Computer GmbH, Hessisch Lichtenau – Stand 01.01.2019


1.    Inhalt des Vertrages

1.1    Allen Lieferungen und Leistungen sowie Verträgen der ebsi Computer GmbH liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche – auch zukünftige – Lieferungen, Leistungen und Verträge.
1.2    Spätestens mit der Annahme der von uns gelieferten Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.3    Für Leasing-, Miet-, Wartungs- und Dienstleistungsverträge gelten zusätzliche Sonderbedingungen soweit diese Gegenstand des Kaufvertrages sind.
1.4    Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.5    Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.


2.    Angebot und Vertragsabschluss

2.1    Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande.
2.2    Erteilte Aufträge sind für den Auftraggeber verbindlich.
2.3    Die ebsi Computer GmbH behält sich vor, Vertragsabschlüsse durch Rechnung zu bestätigen.
2.4    Führen wir eine Bestellung ohne Auftragsbestätigung aus, so ist für den Umfang unserer Leistungspflicht die Bestellung maßgeblich. Ist die Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.
2.5    Abbildungen und Angaben über den Vertragsgegenstand in beim Vertragsabschluss gültigen Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen sind nur annähernd maßgebend und keine zugesicherten Eigenschaften. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbaren Änderungen erfährt.
2.6    Kommt es bei Vertragsabschluss zu unverschuldeten Irrtümern seitens der ebsi Computer GmbH, z.B. aufgrund von Übermittlungsfehlern, Missverständnissen etc., so ist ein Schadensersatz gemäß § 122 BGB unsererseits ausgeschlossen.
2.7    Alle Mengen-, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben verstehen sich unter den handelsüblichen Toleranzen.
2.8    Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.
2.9    Die ebsi Computer GmbH kann jederzeit Verbesserungen oder Änderungen ihrer Leistung durchführen, wenn sie dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Interessen der ebsi Computer GmbH zumutbar sind.


3.    Preise & Servicezeiten

3.1    Unsere Preise verstehen sich in € oder einer in Deutschland neu eingeführten bundesweiten Ersatzwährung ohne Verpackung, Versandkosten, Versicherung, Zollgebühren oder sonstigen eventuell anfallenden Nebenkosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu, soweit nicht gesonderte Lieferbedingungen schriftlich vereinbart wurden.
3.2    Bei Auslandsgeschäften kommen unsere gesonderten Bedingungen für Auslandsgeschäfte zusätzlich zu unseren Geschäftsbedingungen zur Anwendung. Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis.
3.3    Für IT-Dienstleistungen der ebsi Computer GmbH gilt der Standard Servicezeitraum: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
3.4    Zuschläge auf unsere Stundensätze außerhalb des Standard Servicezeitraums betragen von Montag bis Freitag von 17:00 bis 08:30 Uhr 50% und Samstag, Sonntag und an Feiertagen 100%
3.5    Die Dienstleistungen der ebsi Computer GmbH werden im 15 Minuten-Takt abgerechnet.
3.6    Alle unsere Dienstleistungspreise und Monatspauschalen sind Wertgesichert zu entrichten. Wird sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentliche Verbraucherpreisindex (VPI) in Deutschland gegenüber dem für den Monat des Vertragsbeginns veröffentlichen Index ändern, kann die ebsi Computer GmbH jederzeit eigenem Ermessensspielraum die Preise um einen die Erhöhung des VPI nicht übersteigenden Prozentsatz jährlich anpassen.
3.7    Wir berechnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten zwischen Vertragsabschluss und der vereinbarten Lieferzeit sich diese Kostenfaktoren (insbesondere Material, Löhne, Energie, Fracht, Abgaben usw.) ändern, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen.
3.8    Ist der Auftraggeber nicht Kaufmann bzw. gehört der Vertrag nicht zum Betrieb seines Gewerbes, gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferzeit mehr als 4 Monate liegen. Aufgrund von Währungskursschwankungen und Preisänderungen von Vorlieferanten können sich die Preise ohne vorherige Ankündigung ändern. Es gelten dann die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise
3.9    Druckfehler und Irrtümer bei der Erstellung von Preislisten sind möglich.


4.    Liefer- und Leistungsbedingungen, Annahmeverzug

4.1    Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Auftraggeber bereitzustellen Unterlagen, sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
4.2    Ist Software Vertragsgegenstand, so gilt dies insbesondere auch für die vom Auftraggeber für die Systemanalyse und Programmierung einzubringenden Unterlagen und Informationen.
4.3    Unsere angegebene Liefertermine und der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten stehen immer unter dem Vorbehalt der richtigen, rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.
4.4    Teillieferungen und Teilleistungen sind durch die ebsi Computer GmbH zulässig.
4.5    Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt außerdem die richtige, rechtzeitige und ordnungsgemäße Vertragserfüllung unseres Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages behalten wir uns vor.
4.6    Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängern die Lieferzeit.
4.7    Eine angemessene Lieferzeitverlängerung tritt auch bei Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, ein. Treten die genannten Umstände bei einem unserer Lieferanten ein oder ist diesem die Lieferung aus nicht durch ihm zu vertretenen Umständen ebenfalls nicht möglich, so führt dieses ebenfalls zu einer entsprechenden Lieferzeitverlängerung.
4.8    Insbesondere bei neu auf den Markt gekommenen Waren ist eine längere Lieferzeit durchaus üblich und branchenspezifisch. Auch in diesem Fall verlängert sich eine eventuell vereinbarte Lieferzeit bis zu dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Waren durch den Hersteller oder Lieferanten.
4.9    Die ebsi Computer GmbH ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer Frist von einem Monat hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.10    Liegt eine von uns verschuldete Liefer- und Leistungsverzögerung vor, kann der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.11    Bei einer Verlängerung die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die von der ebsi Computer GmbH nicht zu vertreten sind, kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
4.12    Im Falle der verspäteten Lieferung oder Leistung kann der Auftraggeber höchstens drei Prozent vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung bzw. Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann, als Verzugsschaden geltend machen.
4.13    Mehrkosten für beschleunigten Versand stellen wir in Rechnung.
4.14    Bei Transportschäden ist sofort beim zuständigen Beförderungsunternehmen eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
4.15    Die ebsi Computer GmbH haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


5.    Annahmeverzug

5.1    Nimmt der Auftraggeber den Vertragsgegenstand nicht termingerecht ab, so sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig darüber zu verfügen und dem Auftraggeber mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, unter den Voraussetzungen des §326 BGB vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5.2    Verlangen wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung, können wir 20% des vereinbarten Preises zuzüglich des Entgelts für bereits erbrachte Arbeitsleistungen und verbrauchtes Material als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.


6.    Zahlungsbedingungen

6.1    Alle Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern in der Bestellung, der Auftragsbestätigung oder einer anderen schriftlichen Aufzeichnung keine anderen Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden. Alle Rechnungen sind frei der auf unseren Rechnungsformularen genannten Zahlstelle zu leisten.
6.2    Wenn der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsfristen überschreitet sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Rechte, den Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 10,5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Alle noch offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers sofort zur Zahlung fällig.
6.3    Für die durch Einspruch oder fehlende Deckung vom Auftraggeber nicht eingelöste Lastschriften berechnen wir neben unseren eigenen und den fremden Bankgebühren generell eine Bearbeitungspauschale von 12 EUR. Weiterhin ist die ebsi Computer GmbH berechtigt, künftige Lieferungen umgehend einzustellen und alle genutzte Dienste ohne weitere Information zu deaktivieren.
6.4    Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung gegenüber der ebsi Computer GmbH nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder eindeutig unstrittig sind.  Die Aufrechnung von uns bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen mit der ebsi Computer GmbH oder wegen Mängelrüge sind ausgeschlossen.
6.5    Sollte der Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug geraten, oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw. seine Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, so können wir bezüglich laufender Aufträge die Weiterbearbeitung bis zur vollen Vorauszahlung oder entsprechenden Sicherheitsleistungen einstellen. Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen.
6.6    Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, behält sich die ebsi Computer GmbH vor vom Vertrag zurücktreten.
6.7    Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Rechnungsbetrag bzw. Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit zwei Raten ganz oder teilweise im Verzug ist.
6.8    Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von einem Prozent pro Monat und bei höherem Zinsniveau in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank oder einem Nachfolgeinstitut zu verlangen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, einen höheren Zinssatz in Ansatz zu bringen.
6.9    Die ebsi Computer GmbH ist ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Auftraggebers berechtigt, alle seine Zahlungen zunächst auf ältere offene Schulden, dann auf ggf. bereits entstandene Kosten, danach auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
6.10    Werden dem Auftraggeber in Vertragsangeboten von der ebsi Computer GmbH Sonderkonditionen und/oder Projektkonditionen eingeräumt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Hersteller. Sollte der Hersteller die Sonderkonditionen bzw. Projektkonditionen nachträglich Ablehnen, gilt der Preis als vereinbart, wie er sich aus der für den Einräumungszeitpunkt maßgeblichen Preisliste ergibt. Die ebsi Computer GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Differenzen zwischen fakturiertem Preis und dem für den Einräumungszeitpunkt maßgeblichen Preis dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
6.11    Der Auftraggeber verpflichtet sich bei gewährten Sonder- bzw. Projektkonditionen die jeweiligen Herstellerbedingungen einzuhalten.
6.12    Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Bestand der gewährten Sonder- bzw. Projektkonditionen von der Einhaltung der jeweiligen Herstellerbedingungen abhängt.


7.    Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung

7.1    Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur sofortigen Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur sofortigen Herausgabe verpflichtet. Die uns durch die Rücknahme entstandenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
7.2    Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nicht weiterveräußern, zur Sicherung übereignen oder verpfänden. Bei Zugriffen durch Dritte hat er uns unverzüglich unter Übersendung aller ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen zu unterrichten.
7.3    Die Geltendmachung eines Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht ein anderes Gesetz Anwendung findet.


8.    Gewährleistung, Haftung, Nebenpflichten, Verjährung

8.1    Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung/Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen (§377 HGB). Ist der Auftraggeber nicht Kaufmann, so hat er nur offensichtliche Mängel sofort zu rügen. Im Falle nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt und abgenommen.
8.2    Der Auftraggeber ist im Falle einer Mangelrüge verpflichtet, das defekte Gerät komplett oder Teile davon auf eigene Kosten und Gefahr, zusammen mit einer genauen Fehlerbeschreibung, aller zugehörigen Lizenzen, unter Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins bzw. Rechnung mit der die Waren geliefert oder gekauft wurde, an die ebsi Computer GmbH in der Originalverpackung zu senden oder zu bringen.
8.3    Wir sind berechtigt, die Nachbesserung bzw. den Ersatz von einer unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teilzahlung durch den Auftraggeber abhängig zu machen.
8.4    Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. dem Ersatz hat uns der Auftraggeber die dazu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig.
8.5    Wir verpflichten uns bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, wozu auch das Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften gehört, nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Teile. Ersetzte Teile werden kostenlos unser Eigentum.
8.6    Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber nach einer angemessenen Nachfrist Minderung des Preises der betroffenen Position des ausgehenden Auftrags, oder Rückgabe und Gutschrift dieser Teilposition verlangen.
8.7    Unsere Garantie erstreckt sich immer nur auf die vom jeweiligen Hersteller des an den Auftraggeber verkauften Produktes festgesetzten Garantiebedingungen.
8.8    Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber unseren Auftraggebern 12 Monate, gerechnet ab Auslieferung.
8.9    Bei Gebrauchtware ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
8.10    Unsere Gewährleistung erstreckt sich nur auf neu hergestellte Waren und Leistungen und nur auf Mängel, die die Lieferungen oder Leistungen infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Materialfehler oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar machen oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigen.
8.11    Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Bedienung und Behandlung, Nichtbeachtung unserer Aufstellungsbedingungen, natürliche Abnützung, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrothermische oder elektrische Einflüsse usw. zurückgehen.
8.12    Durch vom Auftraggeber oder dritte unsachgemäß ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten, Änderungen und sonstige Eingriffe, entfernen von Geräteverplombungen, Gewährleistungssiegel, die mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen, wird jede Gewährleistung von uns aufgehoben.
8.13    Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum und umgehend an die ebsi Computer GmbH herauszugeben.
8.14    Werden die Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von der ebsi Computer GmbH nicht befolgt, entfällt jegliche Gewährleistung.
8.15    Werden Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht der Originalspezifikation der jeweiligen Hersteller entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
8.16    Der Gewährleistungsanspruch entfällt auch, wenn die Seriennummer, Typenbezeichnung o. ä. Identifikationsmerkmale entfernt, verfälscht oder unleserlich gemacht werden.
8.17    Bei einem von ihr zu vertretenden Mangel ist die ebsi Computer nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Sofern die ebsi Computer GmbH nicht in der Lage oder bereit dazu ist oder diese fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Alternativ kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.
8.18    Bearbeitet die ebsi Computer GmbH eine Mangelanzeige des Auftraggebers ist keine automatische Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer solchen Mangelanzeige führt lediglich zur Hemmung der Verjährung, sollten die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sein. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.
8.19    Wenn der Auftraggeber wegen einer durch die ebsi Computer GmbH nicht ordnungsgemäßeren Leistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann, oder solches behauptet, wird der Auftraggeber auf Verlangen der ebsi Computer GmbH innerhalb angemessen gesetzter Frist erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung durch die ebsi Computer GmbH wünscht.
8.20    Die ebsi Computer GmbH und der Auftraggeber sind sich darüber einig, dass unabhängig vom Rechtsgrund weitergehende Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen sind. So sind insbesondere Ansprüche bezüglich Schäden ausgeschlossen, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind.
8.21    Die ebsi Computer GmbH übernimmt keine Haftung für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
8.22    Sollte die ebsi Computer GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, haftet die ebsi Computer GmbH höchstens auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens bzw. höchstens bis zur Deckungssumme ihrer Haftpflichtversicherung.
8.23    Sollten Waren nicht fehlerhaft oder nicht mit einem von der ebsi Computer GmbH zu vertretenden Mangel behaftet sein, wird der Auftraggeber alle durch seine Beanstandung bei der ebsi Computer GmbH entstandenen Kosten (z.B. Diagnose- und Frachtkosten) übernehmen. Dafür gilt eine pauschale Aufwandsentschädigung von 80€. Oder gegen Nachweis ein sich ergebener höherer Betrag wenn z.B. durch den Hersteller eine Diagnose gemacht wird. Der Kostenbetrag, den dieser der ebsi Computer GmbH in Rechnung stellt gilt dann als vereinbart. Grund hierfür ist der bei der ebsi Computer GmbH entstehende höhere Recherche- und Verwaltungsaufwand. Dem Auftraggeber bleibt es in diesem Fall freigestellt, der ebsi Computer GmbH einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen als den in Rechnung gestellten Betrag.
8.24    Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist gegenüber der ebsi Computer GmbH generell ausgeschlossen. Verkauft der Auftraggeber die von der ebsi Computer GmbH gelieferten Gegenstände an Dritte, ist es ihm nur mit ausdrücklicher Genehmigung der ebsi Computer GmbH gestattet, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die ebsi Computer GmbH zu verweisen.
8.25    Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen möglichen Anwendungsbedingungen auszuschließen.


9.    Software / Daten / Datensicherung

9.1    Wir übernehmen keine Garantie und Haftung für Fehler oder nicht vorhandene Funktionalitäten in Softwareprogrammen, die nicht durch die ebsi Computer GmbH hergestellt wurden. Dieses betrifft insbesondere Softwareprogramme, die als sogenannte Standardsoftware im Handel üblicherweise erhältlich ist und nicht durch die ebsi Computer GmbH hergestellt wurde. Bei dieser Art von Software gelten ausschließlich die Lizenz-, Haftungs- und Garantiebedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Der Käufer dieser Standardsoftwareprogramme erkennt diese Lizenz-, Haftungs- und Garantiebedingungen mit dem Kauf und der Installation der Software an.
9.2    Hat der Auftraggeber die ebsi Computer GmbH damit beauftragt, an seinen Servern, PCs oder Peripheriegeräten Installationen, Wartungen oder Konfigurationen vorzunehmen, hat er selbst für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen.
9.3    Die ebsi Computer GmbH haftet nicht für Datenverluste.
9.4    Dem Auftraggeber ist bei der Auftragserteilung bzw. bei der Anerkennung der AGB bewusst, dass Datenverluste auftreten können. Die Datensicherung kann auch von der ebsi Computer GmbH vorgenommen werden. Hierzu muss der Auftraggeber die ebsi Computer GmbH ausdrücklich beauftragen.


10.    Erfüllungsort, anwendbares Recht & Gerichtsstand

10.1    Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie unserer Lieferungen und Leistungen, mit Ausnahme von Reparaturen beim Auftraggeber, ist Sitz unserer Firma.
10.2    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Kaufrechts (EKG und EKAG vom 17.07.1973) und der einheitlichen Kaufgesetze, sowie das Gemeinsame Europäische Kaufrecht (GEK, CESL vom 11.10.2011) oder UN-Kaufrecht (CISG vom 01.04.1980). Gerichtsstand auch für Wechsel- und Schecksachen ist der Sitz unserer Firma, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlichen Sondervermögens ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Dieser Zuständigkeitsverlauf gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
10.3    Zur Teilnahme an Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die ebsi Computer GmbH weder bereit noch verpflichtet.


11.    Datenschutz

11.1    Die ebsi Computer GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten im Sinne von § 24 Absatz II BDSG über Auftraggeber und/oder Lieferanten, gleich ob diese vom Auftraggeber und /oder Lieferanten selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
11.2    Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, insbesondere der Preise und Marketing-, Kalkulations- und Vertragsvorlagen der ebsi Computer GmbH, sowie sämtliche Informationen über preisbestimmende Elemente wie Rabatte, Boni, Sonderkonditionen etc., vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung mit der ebsi Computer GmbH zu verwenden.


Die ebsi Computer GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuellen AGB können im Internet unter www.ebsi-computer.de/agb eingesehen werden.

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